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Telefon: +49 4876 900278telefon E-Mail: info@stall-ahlmann.deE-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Hengststation Dirk Ahlmann (D-KBP 144-EWG)

Vierthstr. 82; 25593 Reher; Tel: +49(0)4876-900278; Fax: +49(0)4876-900279

info@stall-ahlmann.de

Alle Züchter, die die Leistungen der Hengststation Dirk Ahlmann in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Soweit in diesen allgemeinen Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes.

Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich. Wir erbitten Sie jedoch die Stallruhe von 12.30 bis 14.00 Uhr einzuhalten.

Die Decksaison beginnt am 01. Februar und endet am 15. August.

Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.

Samenbestellung

Ihre Samenbestellung erbitten wir montags bis freitags telefonisch oder per Fax bis 10.00 Uhr und am Wochenende bis 9.00 Uhr. Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9.00 Uhr. Bei stark frequentierten Hengsten bitten wir um eine Vorreservierung. Für die Samenbestellung benötigen wir folgende Angaben:

1. Gewünschter Hengst

2. Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers/Rechnungsempfänger

3. Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll und die Mitgliedsnummer

4. Versandadresse

5. Angaben zum Tierarzt, Eigenbestandsbesamer oder Besamungstechniker mit vollständiger Adresse

6. Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Geburtsdatum.

Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden!

Bei starker Frequentierung der Hengste werden nur 2 Besamungsportionen pro Rosse abgegeben.

 

Samenversand

Die Samenversandkosten werden gesondert zu Lasten des Kunden in Rechnung gestellt. Kurierzustellungen sind von Samstag auf Sonntag entsprechend teurer als wochentags. Von Sonntag auf Montag erfolgt kein Samenversand durch den Kurier. Jedoch können Sie sich über alternative Versandmöglichkeiten und Kosten an Sonn- und Feiertagen bei uns informieren. Es wird keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung des Spermas übernommen, wenn es ordnungsgemäß an den Kurier übergeben wurde. Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen bis 12.00 Uhr, am Wochenende bis 9.00 Uhr in der Besamungsstation angezeigt werden, da wir ansonsten die Transportkosten berechnen.

Auslandsversand ist von Montag bis Donnerstag (teilweise auch bis Freitag) möglich. Für den Versand ins Ausland fallen zusätzliche Kosten für ein amtstierärztliches Attest und Transportbox an. Versand ins Ausland nur gegen Vorkasse der gesamten Decktaxe.

Bedingungen der Frischsamen bzw. TG Lieferung unserer Hengste im Decktaxensplitting

Wir bieten ab sofort ein züchterfreundliches Decktaxensplitting an, d.h. statt der bisherigen vollen Höhe der Decktaxe und Gutschrift bei Nichtträchtigkeit gilt das folgende zweigeteilte System.

Die Besamungspauschale von jedem unserer Hengste gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und ist vom Züchter in jedem Fall geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften, Rückzahlungen oder Rabatte bei der Besamungspauschale und wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungspauschale die Kosten für EU-Zeugnis, Spermaversand und Tierarztkosten, sowie Pensionskosten.

Der zweite Teil der aktuellen Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitsrate, ist bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichem Zeugnis (Post, Fax oder Mail) vom behandelnden Tierarzt an die Hengststation Dirk Ahlmann bis spätestens 15.09. eines jeden Jahres unaufgefordert zu erbringen. Sollte kein tierärztlicher Nachweis der Nicht-Trächtigkeit, maximal nach 60 Trächtigkeitstagen, bei uns vorliegen, wird automatisch die Trächtigkeitsrate fällig. Dies gilt auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte Nicht-Trächtigkeit.

Für Stuten, die nach dem 01.07.des jeweiligen Jahres erstmalig besamt werden und nicht aufnehmen, wird die gezahlte Besamungspauschale im Folgejahr voll angerechnet. Sollte sich die Decktaxe des jeweiligen Hengstes erhöhen, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

Wenn TG-Sperma der im Decktaxensplitting befindlichen “TG Hengste“ bestellt wurde, müssen die verwendeten Pailletten unverzüglich an die Hengststation Dirk Ahlmann zurückgesandt werden, bevor eine eventuelle neue Bestellung für die angegebene güste Stute erfolgen kann. Ansonst wird kein neuer TG-Samen für diese Stute herausgegeben.

Bei Hengsten ohne Deckgeldsplitting gilt, dass bei Nichtträchtigkeit die Hälfte der gezahlten Decktaxe im Folgejahr gutgeschrieben wird.

Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart werden. Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.

Ein geplanter Embryotransfer muss vor der ersten Besamung mitgeteilt werden, sowie vom Tierarzt durch den beigefügten Nachweis dokumentiert und dieser unmittelbar an uns zurück gesendet werden. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen gibt es einen Nachlass.

Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse der gesamten Decktaxe. Bei bescheinigter Nichtträchtigkeit ( spätestens 15.09.) wird der Betrag der Trächtigkeitstaxe rückerstattet.

Besondere Bestimmungen TG – Sperma

Die Abrechnung und der Versand von TG Sperma erfolgt portionsweise

Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Das Aufteilen einer Besamungsdosis, sowie der Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten. Soll TG – Sperma weiterverkauft werden, ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der Hengststation Dirk Ahlmann einzuholen.

Beim Erwerb vom TG Sperma ist die Besamung via der ICSI - Methode verboten, es sei denn es liegt eine schriftliche Einwilligung seitens der Hengststation Dirk Ahlmann vor.

Der für den Transport benötigte TG-Behälter wird vom Kunden gestellt. In Ausnahmefällen kann ein Behälter der Station Ahlmann ausgeliehen werden. Hierfür wird eine Leihgebühr von 15 € pro Tag berechnet, sowie eine einmalige Stickstoffgebühr von 25 €.

Sonstiges

Scheidet ein Hengst während der Decksaison aus besonderen Gründen aus (z.B. Krankheit, Turniereinsatz oder Leistungsprüfung) kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden, das Deckgeld wird für den 2. Hengst berechnet.

Sollte eine Stute nach dreimaliger Besamungsperiode mit dem gleichen Hengst nicht aufgenommen haben, wird der Wechsel zu einem anderen Hengst unserer Station fällig. In diesen Fällen wird das Deckgeld für den 2. Hengst berechnet und evtl. Überzahlungen werden im Folgejahr gutgeschrieben.

Tupferproben von güsten Stuten sind erforderlich.

Der Deckschein wird erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Rechnungen ausgefüllt und zugesandt.

Nach Absprache stehen Gastboxen zur Verfügung. Der Tagessatz für die Stuten beträgt 11,90 €. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Bedeckungen werden nur nach Follikelkontrollen vorgenommen. Die tierärztliche Betreuung erfolgt durch die Tierarztpraxis Wacken. Diese Kosten werden den Stutenbesitzern gesondert durch den Tierarzt in Rechnung gestellt. Auskünfte zu eingestallten Stuten bitte ab 14.00 Uhr.

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und diese auf Verlangen nachzuweisen. Die eingestallten Pferde sind nicht über den Hengsthalter versichert (Feuer, Lebensvers. etc.).

Gerichtsstand: Itzehoe

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen?

Telefon: +49 4876 900278telefon
Kontaktformularkontakt

Öffnungszeiten der Hengstation
an Sonn- und Feiertagen von
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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