Allgemeine Bestimmungen




Besondere Bestimmungen TG-Sperma



Hengststation Dirk Ahlmann (D-KBP 144-EWG)

Vierthstraße 82

25593 Reher


Tel: +49 (0)4876 900278

Fax: +49 (0)4876 900279

E-Mail: info@stall-ahlmann.de


Alle Züchter, die die Leistungen der Hengststation Dirk Ahlmann in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.


Soweit in diesen allgemeinen Deckbedingungen keine gesonderten Regelungen getroffen worden sind, gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes.


Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich. Wir bitten jedoch darum, die Stallruhe von 12:30 bis 14:00 Uhr einzuhalten.


Die Decksaison beginnt am 01. Februar und endet am 15. August.





Hinweis



Wir weisen darauf hin, dass Hengste, insbesondere Junghengste im ersten Deckeinsatz, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP in das HB I eingetragen werden.


Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen.


Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht erreichen, können von den Verbänden lediglich Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden.


Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter.





Samenbestellung



Samenbestellungen erbitten wir


Montag bis Freitag bis 10:00 Uhr

Am Wochenende bis 9:00 Uhr


Bestellungen aus dem Ausland generell bis 9:00 Uhr.


Am Wochenende findet kein Transport ins Ausland statt.


Bei stark frequentierten Hengsten bitten wir um Vorreservierung.


Für eine Samenbestellung benötigen wir folgende Angaben:


  1. Gewünschter Hengst
  2. Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
  3. Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll, sowie die Mitgliedsnummer
  4. Versandadresse
  5. Angaben zum Tierarzt, Eigenbestandsbesamer oder Besamungstechniker mit vollständiger Adresse
  6. Angaben zur Stute
    • Name
    • Lebensnummer
    • Abstammung
    • Geburtsdatum



Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden.


Bei starker Frequentierung der Hengste werden maximal zwei Besamungsportionen pro Rosse abgegeben.





Samenversand



Die Versandkosten werden gesondert zu Lasten des Kunden berechnet.


Kurierzustellungen von Samstag auf Sonntag sind teurer als wochentags.


Von Sonntag auf Montag erfolgt kein Samenversand durch den Kurier.


Für die rechtzeitige Zustellung des Spermas wird keine Gewähr übernommen, sofern die Sendung ordnungsgemäß an den Kurier übergeben wurde.


Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.


Reklamationen müssen angezeigt werden:


Wochentags bis 12:00 Uhr

Am Wochenende bis 9:00 Uhr


Andernfalls werden die Transportkosten berechnet.


Auslandsversand ist Montag bis Donnerstag, teilweise auch bis Freitag, möglich.


Beim Versand ins Ausland entstehen zusätzliche Kosten für:


  • Amtstierärztliches Attest
  • Transportbox



Der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse der gesamten Decktaxe.





Bedingungen der Frischsamen bzw. TG-Lieferung




Decktaxensplitting



Die Besamungspauschale gilt für die angemeldete Stute über die gesamte Decksaison und ist in jedem Fall vom Züchter zu zahlen.


Sie wird bei der ersten Besamung fällig.


Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften, Rückzahlungen oder Rabatte.


Nicht enthalten sind:


  • EU-Zeugnis
  • Spermaversand
  • Tierarztkosten
  • Pensionskosten



Der zweite Teil, die Trächtigkeitstaxe, wird bei nachgewiesener Trächtigkeit fällig.


Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung.


Der Nachweis der Nichtträchtigkeit muss durch ein schriftliches tierärztliches Zeugnis erfolgen und bis spätestens 15. September unaufgefordert an die Hengststation Dirk Ahlmann gesendet werden.


Bei verspäteter Meldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 17,85 € inkl. MwSt. berechnet.


Liegt kein tierärztlicher Nachweis vor, wird automatisch die Trächtigkeitstaxe fällig, auch wenn später eine Nichtträchtigkeit festgestellt wird.





Verwendung von Tiefgefriersperma



Tiefgefriersperma darf ausschließlich verwendet werden für


  • konventionelle künstliche Besamung
  • Embryotransfer



Die Verwendung für ICSI oder andere fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.


Pro Decktaxe darf nur ein Fohlen gezeugt werden.


Ist bereits eine Besamung erfolgreich, darf keine weitere Besamung erfolgen.


Sollte eine weitere Stute besamt werden, müssen die Daten sofort gemeldet werden und die Decktaxe wird berechnet.


Bei TG-Sperma verpflichtet sich der Stutenbesitzer, nicht benötigte Portionen innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Besamung an den Hengsthalter zurückzusenden. Die Transportkosten trägt der Stutenbesitzer.





Späte Besamungen



Stuten, die erst nach dem 01. Juli erstmalig besamt werden und nicht aufnehmen, erhalten die gezahlte Besamungspauschale im Folgejahr vollständig angerechnet.


Erhöht sich die Decktaxe des Hengstes, wird der Differenzbetrag berechnet.


Verwendete Pailletten müssen unverzüglich zurückgesendet werden, bevor neues TG-Sperma ausgegeben wird.





Embryotransfer



Ein geplanter Embryotransfer muss vor der ersten Besamung mitgeteilt werden.


Der Tierarzt muss dies schriftlich bestätigen und den Nachweis umgehend zurücksenden.


Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten.


Bei mehreren erfolgreichen Spülungen kann ein Nachlass gewährt werden.





Verkauf von TG-Sperma



Der Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten.


Soll TG-Sperma verkauft werden, ist eine schriftliche Genehmigung der Hengststation Dirk Ahlmann erforderlich.


Der für den Transport notwendige TG-Behälter wird vom Kunden gestellt.


In Ausnahmefällen kann ein Behälter ausgeliehen werden.


Kosten:


Leihgebühr 15 € pro Tag

Stickstoffgebühr 25 € einmalig





Sonstiges



Scheidet ein Hengst während der Decksaison aus, zum Beispiel durch


  • Krankheit
  • Turniereinsatz
  • Leistungsprüfung



kann nach Möglichkeit TG-Sperma eingesetzt oder ein anderer Hengst der Station gewählt werden. Das Deckgeld wird dann für den zweiten Hengst berechnet.


Nimmt eine Stute nach drei Besamungsperioden mit demselben Hengst nicht auf, wird ein Wechsel zu einem anderen Hengst empfohlen.


Der Deckschein wird erst nach vollständigem Zahlungsausgleich ausgestellt.


Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden.


Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden während


  • der Einstallung
  • der Besamungsvorgänge



Für Schäden durch Dritte haftet der Hengsthalter nicht.


Der Pferdeeigentümer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und diese auf Verlangen nachweisen.


Die eingestallten Pferde sind nicht über den Hengsthalter versichert.





Gerichtsstand



Itzehoe

Ahlmann Hengststation