Allgemeine Bestimmungen
Besondere Bestimmungen TG-Samen
Hengststation Dirk Ahlmann (D-KBP 144-EWG)
Vierthstraße 82
25593 Reher
Tel: +49 (0)4876 900278
Fax: +49 (0)4876 900279
E-Mail: info@stall-ahlmann.de
Alle Züchter, die Leistungen der Hengststation Dirk Ahlmann in Anspruch nehmen, erkennen diese Bedingungen für sämtliche bestehenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Holsteiner Verbandes.
Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung möglich. Die Stallruhe von 12:30 bis 14:00 Uhr ist einzuhalten.
Die Decksaison beginnt am 01. Februar und endet am 15. August.
Hinweis
Hengste, insbesondere Junghengste im ersten Deckeinsatz, werden erst nach bestandener HLP in das HB I eingetragen.
Eine vollständige Registrierung der Fohlen ist erst danach möglich. Wird der Eintrag ins HB I nicht erreicht, stellen die Verbände lediglich Geburtsbescheinigungen aus.
Das daraus resultierende Risiko trägt ausschließlich der Züchter.
Samenbestellung
Bestellungen sind wie folgt möglich:
Montag bis Freitag bis 10:00 Uhr
Wochenende bis 09:00 Uhr
Ausland grundsätzlich bis 09:00 Uhr
Am Wochenende erfolgt kein Versand ins Ausland.
Bei stark frequentierten Hengsten wird eine Vorreservierung empfohlen.
Für jede Bestellung sind folgende Angaben erforderlich:
- Gewünschter Hengst
Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
Zuchtverband und Mitgliedsnummer
Versandadresse
Tierarzt, Eigenbestandsbesamer oder Besamungstechniker inklusive vollständiger Adresse
Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Geburtsdatum
Der gelieferte Samen darf ausschließlich für die angemeldete Stute verwendet werden.
Bei hoher Nachfrage werden maximal zwei Besamungsportionen pro Rosse abgegeben.
Samenversand
Versandkosten werden gesondert berechnet.
Kurierzustellungen von Samstag auf Sonntag sind kostenintensiver. Von Sonntag auf Montag erfolgt kein Versand.
Für die rechtzeitige Zustellung des Samens wird keine Gewähr übernommen, sofern die Sendung ordnungsgemäß übergeben wurde. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
Reklamationen müssen erfolgen:
Wochentags bis 12:00 Uhr
Wochenende bis 09:00 Uhr
Bei verspäteter Meldung werden die Transportkosten berechnet.
Auslandsversand ist von Montag bis Donnerstag, teilweise auch Freitag, möglich.
Zusätzliche Kosten beim Auslandsversand:
- Amtstierärztliches Attest
- Transportbox
Der Versand ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse der gesamten Decktaxe.
Bedingungen für Frischsamen und TG-Samen
Decktaxensplitting
Die Besamungspauschale gilt für die gesamte Decksaison und ist in jedem Fall zu zahlen. Sie wird mit der ersten Besamung fällig.
Ein Anspruch auf Gutschriften, Rückzahlungen oder Rabatte besteht nicht.
Nicht enthalten sind:
- EU-Zeugnis
- Versandkosten
- Tierarztkosten
- Pensionskosten
Die Trächtigkeitstaxe wird bei nachgewiesener Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung fällig.
Ein Nachweis der Nichtträchtigkeit ist bis spätestens 15. September unaufgefordert vorzulegen.
Bei verspäteter Meldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 17,85 € inkl. MwSt. berechnet.
Liegt kein Nachweis vor, wird die Trächtigkeitstaxe automatisch berechnet.
Verwendung von Tiefgefriersamen
Die Verwendung ist ausschließlich zulässig für:
Konventionelle künstliche Besamung
Embryotransfer
ICSI oder vergleichbare Verfahren bedürfen einer vorherigen Absprache.
Pro Decktaxe darf nur ein Fohlen erzeugt werden. Nach erfolgreicher Besamung ist keine weitere Verwendung zulässig.
Werden weitere Stuten besamt, sind diese unverzüglich zu melden. Die Decktaxe wird entsprechend berechnet.
Nicht benötigte Portionen sind innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Besamung zurückzusenden. Die Transportkosten trägt der Stutenbesitzer.
Späte Besamungen
Stuten, die nach dem 01. Juli erstmals besamt werden und nicht tragend werden, erhalten die Besamungspauschale im Folgejahr angerechnet.
Bei Preiserhöhungen wird die Differenz berechnet.
Verwendete Pailletten sind vor erneuter Ausgabe zurückzusenden.
Embryotransfer
Ein geplanter Embryotransfer ist vor der ersten Besamung anzuzeigen.
Der Tierarzt bestätigt dies schriftlich und übermittelt den Nachweis.
Das Deckgeld ist für jeden gewonnenen Embryo zu entrichten.
Bei mehreren erfolgreichen Spülungen kann ein Nachlass gewährt werden.
Verkauf von TG-Samen
Ein Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahme erfordert die schriftliche Genehmigung der Hengststation.
Der Transportbehälter ist vom Kunden zu stellen.
Leihweise Bereitstellung ist möglich:
15 € pro Tag
25 € einmalig für Stickstoff
Sonstiges
Fällt ein Hengst während der Decksaison aus, kann nach Möglichkeit TG-Samen verwendet oder ein anderer Hengst gewählt werden. Das Deckgeld wird entsprechend angepasst.
Bleibt eine Stute nach drei Besamungsperioden nicht tragend, wird ein Hengstwechsel empfohlen.
Der Deckschein wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgestellt.
Der Hengsthalter haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Schäden während der Einstallung und Besamung.
Für Schäden durch Dritte wird keine Haftung übernommen.
Der Pferdeeigentümer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Eingestallte Pferde sind nicht über die Hengststation versichert.
Gerichtsstand
Itzehoe
